Etiketten für Herkunftsnachweise

Innerhalb der EU sind seit dem 01.01.1998 Herkunftsnachweise für Fleisch, Fleischprodukte sowie Milch und Milchprodukte gesetzlich vorgeschrieben, um einen Produktionsweg nachvollziehen zu können.

Das Etikett beinhaltet Name und Adresse der Landwirte sowie der zu verarbeitenden Betriebe. Hierdurch wird das Vertrauen der Verbraucher in ein Produkt gestärkt, da sie wissen, wo dieses Produkt herkommt.

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